Bundesarchiv 23. Januar 2024
- General Provisions
The use of audiovisual materials (=AV materials) of the Federal Archives is permitted under the following terms and conditions. The Federal Archives reserve the right to deviate from these terms and conditions.
The user is responsible for providing the correct (billing-)address. If the invoice recipient does not comply with the obligation to pay, the Federal Archives have the right to claim users and invoice recipients as joint debtors.
- Legal Bases
For the use, the provisions of the Federal Archives Act (Bundesarchivgesetz (BArchG)), the Ordinance Governing the Use of Archival Documents at the Federal Archives (Bundesarchiv-Benutzungsverordnung (BArchBV)) and the Special Cost Regulation of the Federal Government Commissioner for Culture and the Media (BKMBGebV) apply in their respective valid versions. These can be found on the website of the Federal Archives:
www.bundesarchiv.de/bundesarchiv/rechtsgrundlagen/index.html.de
In addition, the legal provisions on copyright and personal rights shall apply as amended.
- Request for Use
The use of artwork of the Federal Archives requires the granting of a request for use. It is to be filled in completely.
- Access to and Reproduction of AV Materials
The user may view or listen to AV materials in the Federal Archives, unless this conflicts with conservational or other reasons according to § 13 BArchG.
AV reproductions are intended for preview and are only provided in a quality that is not suitable for publication (xerocopy, PDF document or digital files in low resolution).
Reproductions made available for preview remain property of the Federal Archives and must be returned within eight weeks of receipt; copying is not allowed. Digital AV materials must be deleted after being used for the approved purpose.
For publication purposes, the user is provided with copies / digital copies that can be used specifically for this purpose. The costs of the provision are governed by the Special Cost Regulation (BKMBGebV).
If the Federal Archives do not hold a usable copy of an AV material, it shall be produced - if possible - at the expense of the user. The property belongs to the Federal Archives.
The AV material is made available to the user for the approved purpose only (e.g. release in one publication, in one language or in one broadcast). Any further use requires the prior written permission of the Federal Archives. The user is obliged to provide complete information about the particular use.
Without prior written permission of the Federal Archives, AV materials must not be saved, reproduced, archived, duplicated, copied, modified or used in any other way. Passing on to third parties is only allowed with the prior written approval of the Federal Archives.
Copies usable for video, film and television productions are subject to charges according to § 2 (1) of the Special Cost Regulation (BKMBGebV) even if the provided copies are not used in the production (film, video etc.).
- Protection of Copyrights and Personal Rights, the Rights of Persons Concerned and other Interests Worthy of Protection
The use of Federal Archives records may affect copyrights and personal rights as well as other interests worthy of protection. Users must observe these rights and interests and are, in case of any violation, themselves responsible to the entitled persons.
The clarification and documentation of the rights of third parties to the respective AV material with regard to origin, authorship and the existence of rights is generally carried out during the process of indexing the media, insofar as this information can be ascertained with reasonable effort. The information provided by the Federal Archives is without any claim to completeness or correctness and given without any guarantee, so that users are not released from the obligation to conduct their own investigations. The final clarification of rights or determination of all rights holders is the sole responsibility of the users of the archival records This applies in particular if the Federal Archives are not able to determine the rights holders for the forthcoming project.
The user shall be solely responsible for preserving the rights of third parties, in particular for obtaining permission for publication from the rights holders. Usable copies will be made available exclusively on condition that the user obtains permission for publication directly from the rights holders. If the address of the rights holder is known to the Federal Archives, it shall be provided, unless this conflicts with regulations on data protection. The user is also responsible for preserving any other rights and interests worthy of protection (e.g. ancillary copyrights or personal rights).
- Attribution
When publishing AV material of the Federal Archives, the user is obliged to state the complete reference number of the AV materials and - if known - the names of the originators directly attributed to the AV material or in a separate list of references in the publication. The following pattern has to be used: Federal Archives, reference number / name of the originator or right holder; for films the title of the film shall be specified.
Examples:
• Bundesarchiv, Bild 183-1989-1109-030 / photographer: Thomas Lehmann
or
BArch, Bild 183-1989-1109-030 / Thomas Lehmann
• Die März-Revolten in Berlin, Bundesarchiv, Film: BSP 11407-1 / Bundesrepublik Deutschland
• Berliner Ballade, Bundesarchiv, Film: K-242478-1 / Günter-Neumann-Stiftung
- Liability
The user shall be liable for the use of the AV material in accordance with these Regulations and Conditions and for any claims arising from such use. This shall apply in particular if the Federal Archives do not hold any rights to the AV material made available, in particular any rights of reproduction, distribution, performance, broadcasting, including by way of making available to the public, and/or ownership.
The user assumes sole responsibility for the use of the AV materials and indemnifies the Federal Archives against all claims that could be asserted against the Federal Archives under the legal aspect of personal rights, exploitation rights and related property rights or other interests worthy of protection. The indemnification shall also include the assumption of costs for an appropriate legal defense.
In the event that an item is handed over for usage, the user shall also be responsible for its intact and timely return. The user shall bear the transportation risk. In the event of damage, loss or deterioration of the item, the user shall pay compensation to the Federal Archives.
- Notification of defects
The user shall immediately, at the latest four weeks after receipt of a delivery, notify the Federal Archives of any complaints concerning the content and scope of the AV material supplied or the technical quality of the reproductions.
- Deposit Copy
The user has to provide a deposit copy of any publication in print or on electronic storage media that has been produced using AV material from the Federal Archives on his own accord and free of charge. The number of the used AV materials and the size of the print run have to be stated.
- Costs
Costs (fees and expenses) for the use and reproduction of AV materials of the Federal Archives are charged in accordance with the current version of the Special Cost Regulation (BKMBGebV). The publication fees are based on the rates valid at the time of publication. Depending on the particular right holder, license costs of third parties may be added.
- Penalties for Violations
Disregarding these conditions may exclude the user from further use. The Federal Archives reserve the right to take further steps in accordance with civil or criminal law against any unlawful use or unauthorised dissemination.
- Applicable Law
These Regulations are governed by the laws of the Federal Republic of Germany.
These "Regulations" are originally written in German! In the event of any differences in meaning between the original German version and the English translation, the original German version ("Bedingungen des Bundesarchivs für die Nutzung audiovisueller Medien (Bilder, Filme, Töne)") takes precedence.
[No english version available:]
A. Allgemeines
- Alle Angebote, Lieferungen und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher, ausdrücklicher Bestätigung durch die Bundesbildstelle. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o. ä. oder in eigenen Dateien, Rechnern, im Internet oder entsprechenden Medien verwiesen wird, wird hiermit widersprochen. Sowohl für den Fall der Lieferung und ggf. Nutzung analogen Bildmaterials als auch für den Fall der Übermittlung und ggf. Nutzung elektronisch übermittelter Bilddaten kommt ein Vertragsverhältnis nur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande, andernfalls darf das übermittelte Bildmaterial bzw. dürfen die übermittelten Bilddaten nicht genutzt werden.
- Eine Ablehnung unserer Lieferbedingungen erlangt (bei analogem Bildmaterial) nur durch Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von drei Werktagen ab Zugang des Bildmaterials beim Besteller und (bei digitalem Bildmaterial) durch Löschung des Materials und diesbezügliche schriftliche Bestätigung gegenüber der Bundesbildstelle Gültigkeit.
- Der Besteller hat das gelieferte Bildmaterial sofort nach der Lieferung auf Mängel technischer oder inhaltlicher Art zu prüfen. Reklamationen, die (bei analogem Bildmaterial) den Inhalt der Sendung betreffen, sind innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang des Bildmaterials beim Besteller telefonisch und binnen weiterer drei Werktage in schriftlicher Form mitzuteilen. Ist der Besteller Verbraucher beträgt die Frist zwei Wochen. Reklamationen (auch betreffend digitales Bildmaterial) hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter Mängel sind binnen zehn Werktagen ab Entdeckung in schriftlicher Form mitzuteilen, es sei denn der Besteller ist nicht Kaufmann. Bei Unterlassung derartiger Reklamation ist eine Haftung unsererseits für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten und Schäden ausgeschlossen.
- Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben; im Falle der Werbung auch das Produkt. Die Nutzung des Materials ist erst gestattet, nachdem der geplanten Nutzung und dem mitgeteilten Verwendungszweck zugestimmt worden ist. "Low-Resolution-Material" von der "Bundesbildstelle"-Website darf grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung und Verbreitung genutzt werden. Eine Digitalisierung von analogem Material und die Weitergabe von digitalem Material im Wege der Datenfernübertragung oder auch Datenträgern ist nur zulässig, soweit dies für die Ausübung der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte erforderlich ist. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und ist die Bundesbildstelle von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt; im Übrigen gellten für derartige Fälle die Regelungen des Abschnittes E dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Geliefertes analoges Ansichtsmaterial, insbesondere Negative, bleiben stets Eigentum der Bundesbildstelle. Es wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten i.S.d. Urheberrechts zur Verfügung gestellt. Entsprechendes gilt für digitales Bildmaterial bzw. insoweit zur Verfügung gestellte Bilddaten.
- Bildmaterial, an dem der Besteller keine Nutzungsrechte erwerben möchte bzw. erworben hat, ist bei analogem Bildmaterial innerhalb der auf dem Lieferschein genannten Frist zurückzugeben. Bei digitalem Bildmaterial sind die entsprechenden elektronischen Bilddaten im Falle des Nichterwerbs von Nutzungsrechten unverzüglich zu löschen.
- Bei analogem Bildmaterial werden Bearbeitungsgebühren und Versandkosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühren erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte.
- Durch die Leistung von Schadensersatz und/oder Vertragsstrafe, welche nach diesen Bedingungen berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial.
B. Honorar und Nutzungsrecht
- Jede Nutzung des Bildmaterials der Bundesbildstelle ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Nutzung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Nutzung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Nutzung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden. Der Besteller haftet der Bundesbildstelle gegenüber bis zum unversehrten Eintreffen der Bilder, auch wenn die Fotos vom Besteller an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch, wenn die Bilder auf Wunsch des Bestellers von der Bundesbildstelle an einen Dritten gesandt werden.
- Honorare sind vor Nutzung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die der Bundesbildstelle an-zugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsätzen der Bundesbildstelle berechnet; im Übrigen gelten für die Berechnung eines solchen Honorars bzw. solcher Honorarsätze die "Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) – Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte" in der jeweils gültigen Fassung für die zugrundeliegende Nutzung. Macht der Besteller keine genauen Angaben, ist die Bundesbildstelle berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer.
- Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Das gilt insbesondere für:
- jegliche Zweitnutzung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken und jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung, Speicherung, Vervielfältigung oder Nutzung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z. B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDI, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials dient,
- jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet, Intranet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt).
- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
Im Falle unberechtigter Nutzung und/oder Weitergabe unseres Bildmaterials gilt die Vertragsstrafenregelung gemäß der Rubrik E. 1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, eine CD-Hülle, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Nutzungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat die Bundesbildstelle über den neuen Nutzungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung vorher schriftlich erteilen zu lassen, andernfalls gilt insoweit auch die Vertragsstrafenregelung gemäß Rubrik E. 1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte oder elektronisch übertragene Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist die Bundesbildstelle berechtigt, ihm die Einräumung von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgte.
- Zur Entscheidung über den Erwerb von Nutzungsrechten übersandtes Bildmaterial (Auswahlsendung) wird längstens innerhalb der auf dem Lieferschein genannten Frist zur Verfügung gestellt. Ausnahmen müssen im Einzelfall vereinbart werden (s. unter E 3).
- Falls die vorgesehene Nutzung nicht erfolgt, kann ein bereits gezahltes Honorar nicht zurückerstattet/zurückverlangt werden.
- Honorarzahlungen sind mit dem Zusatz "Bildhonorar Bundesbildstelle" und unter Angabe des verwendeten Bildmaterials und des Mediums, für das es genutzt wurde, auf eines der angegebenen Konten der Bundeskasse zu leisten.
C. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte
- Alle analogen Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z. B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender. Bildmaterial wird von der Bundesbildstelle nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt und ist nach erfolgter Nutzung sofort in der gelieferten Form zurückzugeben. Digitales Bildmaterial ist nach erfolgter Nutzung zu löschen. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Nutzung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglichen Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erlaubt.
- Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes (Fotos) durch Abzeichnung, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Tendenzfremde Nutzung und Verfälschungen/Veränderungen in Bild und Wort sowie Nutzungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadenersatzpflichtig; ferner hat der Verwender in einem solchen Fall die Bundesbildstelle von jeglicher Inanspruchnahme der verletzten Personen und/oder Dritter freizuhalten.
- Die Weitergabe des Bildmaterials, die Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte oder die Weitergabe von Nachdruckrechten oder vorelektronisch übertragenen Bilddaten an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso sind Dia-Duplizierungen und die Fertigung von Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers sowie die Speicherung elektronischer Bilddaten und/oder die Weitergabe derselben an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Der Besteller ist verpflichtet, uns Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ggf. dennoch dupliziert, Bilddaten gespeichert oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat.
- Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressecodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Der Verwender hat das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen zu achten. Er ist verpflichtet vor der Veröffentlichung eine entsprechende Freigabe einzuholen. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes abgebildeter Personen oder des Urheberrechtes des Bildautors durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Nutzung in Bild und Text haftet der Besteller bzw. der Verwender. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Besteller etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig und hat die Bundesbildstelle von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.
- Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen; etwaige entgegenstehende berechtigte Interessen des oder der Abgebildeten im Sinne des § 23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz (KUG) sind vom Verwender zu beachten.
- Die Bundesbildstelle behält sich die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennt Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an; Ausnahme sind Fälle, in denen dem Besteller/Verwender an bzw. für das überlassene Bildmaterial ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt worden sind.
- Das Versandrisiko für die Bestellung analogen Bildmaterials trägt aufgrund des zugrundeliegenden Leih- bzw. leihähnlichen Rechtsverhältnisses der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadenersatz, auch wenn die Rücksendung an die Bundesbildstelle durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird (§ 278 BGB); bzgl. des in einem solchen Schadensfall zu leistenden Schadensersatzes gilt die Regelung der Rubrik E. Als unvollständig werden auch das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet; etwaige Verwaltungskosten unsererseits gehen zu Lasten des Bestellers.
D. Urheberrecht / Belegexemplar
- Die Bundesbildstelle verlangt unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich die Erbringung sowohl eines Agentur- und Urhebervermerks und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Der Verwender hat die Bundesbildstelle von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Für die Anbringung der Bildnachweise wird um folgende Kennzeichnung gebeten: Bei einem Einzelbildnachweis für Fotos der "offiziellen Fotografinnen und Fotografen" unmittelbar an Fotos des Werks (Print oder Online): "Bundesregierung / Name". Bei zusammenfassenden Bildnachweisen (im Impressum) "Presse- und Informationsamt der Bundesregierung / Name, S. XX".
- Ziffer 1 gilt ausdrücklich auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
- Von jeder Veröffentlichung im Druck ist ein vollständiges Belegexemplar unverzüglich und kostenlos an die Bundesbildstelle zu schicken.
E. Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz (vgl. ergänzend Anhang zu E.)
- Bei unberechtigter Nutzung, Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten oder unberechtigter Übertragung von eingeräumten Nutzungsrechten an Dritte sowie unberechtigter Fertigung von Diaduplizierungen und Inter-negativen, Reproduktionen und Vergrößerungen sowie der Fertigung von Kopien digitaler Datensätze oder analoger Darstellung der in den Datensätzen enthaltenen Bildinhalte für Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte (vgl. C1, 2 und 3) und für den Fall, dass der Kunde eine nach diesem Vertrag vorzunehmende Löschung von Daten unterlassen hat, wird vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des üblichen Nutzungshonorars fällig.
- Unterbleibt der Urheber- und/oder Agenturvermerk, so hat die Bundesbildstelle Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von – ggf. jeweils - 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.
- Für beschädigte oder nicht zurückgegebene analoge Bildvorlagen ist Schadensersatz zu leisten gem. Staffelung im Anhang zu E. Ziffer 2. Die jeweiligen Beträge der Staffelung pro analoges Bild gelten als vereinbart, ohne dass die Bundesbildstelle die Höhe des Schadens im Einzelnen nachzuweisen hat. Die Beträge errechnen sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen, ebenso bleiben der Bundesbildstelle weitergehende Schadensersatzansprüche und Blockierungskosten (bis zur Höhe des Schadensersatzes für den Fall des Verlustes/Zerstörung) vorbehalten. Vom Schadenersatzpflichtigen für beschädigte oder verlorene Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikate oder aufgrund gescannter Bildvorlagen oder gespeicherter elektronischer Bilddaten anderweitig produzierte Ersatz-Fotografien werden nicht akzeptiert.
- Werden als verloren gemeldete und berechnete analoge Bildvorlagen innerhalb eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und zurückgegeben, so vergütet die Bundesbildstelle ein Drittel des geleisteten Schadensersatzes.
F. Widerrufsrecht bei Privater Nutzung (Verträge mit Verbrauchern)
- Widerrufsrecht bei privater Nutzung (Verträge mit Verbrauchern) für Bilder des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (BPA) gekennzeichnet durch die Wasserzeichen: Bundesregierung (BPA)
Der Besteller digitalen Bildmaterials stimmt hiermit ausdrücklich zu, dass das BPA vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnt und bestätigt seine Kenntnis davon, dass er durch diese Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages (mit Download des Bildmateriales) sein Widerrufsrecht verliert.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Referat 412 - Bundesbildstelle -, Dorotheenstr. 84, D-10117 Berlin, Email: bilderdienst@bpa.bund.de, Telefax: ++49 (0)30/18-272-2305) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist
Die Ihnen übermittelten Dateien sind zu löschen
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Referat 412 - Bundesbildstelle -, Dorotheenstr. 84, D-10117 Berlin, Email: bilderdienst@bpa.bund.de, Telefax: ++49 (0)30/18-272-2305:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
_______________
(*) Unzutreffendes streichen.
G. Zahlungsbedingungen / Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle / Gerichtsstand / Sonstiges
- Rechnungen sind stets innerhalb 30 Tagen nach Erhalt zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 1 BGB berechnet. Ist der Schuldner kein Verbraucher beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
- Steuersätze:
- Für den Verkauf einzelner Bilder an Privatpersonen i.H.v. z.Zt. 19%,
- Für die Übertragung von Rechten, die sich aus einem Urheberrechtsgesetz ergeben, der ermäßigte Steuersatz i.H.v. z.Zt. 7%.
- USt-ID: DE 122 118 938 (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
- Soweit der Besteller ein Verbraucher ist, kann ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle geführt werden. Zuständig hierfür ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburgerstr. 8, 77694 Kehl; www.verbraucher-schlichtung.de.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit der Besteller kein Verbraucher ist, ausschließlich Berlin.
- Es gilt deutsches Recht als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
H. Datenschutz
- Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Bestellabwicklung und leiten die für diesen Zweck erforderlichen Daten ggf. an Dienstleister weiter.
- Weitere Informationen zum Datenschutz
I. Anhang zu E (Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz): Pauschalierter Schadensersatz bei Beschädigung, Zerstörung Verlust von Colordias, Farbvorlagen, Negativen
a) leichte Beschädigung, die eine weitere Nutzung erlaubt |
€ 150 |
b) starke Beschädigung, die eine beschränkte Weiternutzung erlaubt |
€ 250 |
c) Verlust/Zerstörung - Original-Dias - Dublikat-Dias - Foto-Abzüge - Wiederbeschaffbare Fotoabzüge |
€ 1000 € 50 € 510 € 50 |
Stand: Februar 2023
Ich versichere, dass ich dauerhaft Inhaber des angegebenen E-Mail-Postfachs bin, hierüber alleine verfügungsberechtigt bin und dass ich den Zugang für Nachrichten, insbesondere für Bescheide des Bundesarchivs und für Rechnungen der Bundesbildstelle ausdrücklich eröffne.
Mit Absenden der Registrierung erkenne ich einen Haftungsausschluss des Bundesarchivs und der Bundesbildstelle für gestohlene bzw. abhanden gekommene Benutzerdaten an.
Das Bundesarchiv und die Bundesbildstelle weisen gemäß § 4 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz vom 20.12.1990 (neu gefasst durch Bek. v. 14. 1.2003 I 66; geändert durch § 13 Abs. 1 G v. 5. 9.2005 I 2722) auf die automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Webshop hin.
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